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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


§ 1 GELTUNG

(1) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Besonderen Verkaufsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden (nachfolgend „Käufer“ genannt) über die von uns angebotenen Waren schließen. Für Käufer, die keine Verbraucher i.S.v. § 13 BGB sind (nachfolgend „Unternehmer“ genannt) gelten zusätzlich ausgewiesene Bedingungen.

(2) Unser Verkaufspersonal ist nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit dem Käufer im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, die von diesen Besonderen Verkaufsbedingungen abweichen.

(3) Geschäftsbedingungen des Käufers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Käufers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.


§ 2 PREISE UND ZAHLUNG

(1) Die Zahlung erfolgt in bar/SEPA-Lastschrift Einzelmandat/EC-Cash/Kreditkarte in unseren Geschäftsräumen. Die Zahlung per Scheck ist ausgeschlossen, sofern sie nicht im Einzelfall gesondert vereinbart wird.

(2) Leistet der Unternehmer bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5 % p. a. zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzuges bleibt unberührt.

(3) Der Käufer darf eigene Ansprüche gegen unsere Ansprüche nur aufrechnen, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Käufer kann von ihm geschuldete Leistungen nur wegen berechtigter Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis zurückbehalten.


§ 3 GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

(1) Bei Mängeln der gelieferten Ware stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte zu.

(2) Schadenersatzansprüche des Käufers wegen offensichtlicher Sachmängel der gelieferten Ware sind ausgeschlossen, wenn er uns den Mangel nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Ablieferung der Ware anzeigt.

(3) Für Unternehmer gilt abweichend, dass die Ware unverzüglich nach Übergabe an den Unternehmer oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen ist. Mängel bei verderblicher Ware sind spätestens 24 Stunden nach Empfang der Ware zu rügen. Offensichtliche Mängel oder andere Mängel an nicht verderblichen Waren, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, gelten als vom Unternehmer genehmigt, wenn uns nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich aller anderen Mängel gilt die Ware als vom Unternehmer genehmigt, wenn die Mängelrüge uns nicht binnen sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel für den Unternehmer bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Auf unser Verlangen ist die beanstandete Ware frachtfrei an uns zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergüten wir die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil die Ware sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauches befindet.

(4) Bei Mängeln der Ware sind wir innerhalb angemessener Frist nach unserer zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung gegenüber Unternehmern verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d. h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Unternehmer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.

(5) Bei Rechtsverletzungen durch von uns gelieferte Produkte anderer Hersteller werden wir nach unserer Wahl die Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten für Rechnung des Unternehmers geltend machen oder an den Unternehmer abtreten. Ansprüche gegen uns seitens des Unternehmers bestehen in diesen Fällen nach Maßgabe dieses Abschnittes nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist.

(6) Die Gewährleistungsfrist beträgt für Unternehmer ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.

(7) Unsere Haftung auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(8) Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Abweichend hiervon gilt für Unternehmer, dass die Beschränkungen auch bei grober Fahrlässigkeit gelten.


§ 4 EIGENTUMSVORBEHALT

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für diese Ware vor. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes darf der Käufer die Ware (nachfolgend: „Vorbehaltsware“) nicht veräußern oder sonst über das Eigentum hieran verfügen.

(2) Bei Unternehmern dient der vereinbarte Eigentumsvorbehalt der Sicherung aller jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen von uns gegen den Unternehmer aus der zwischen den Vertragspartnern bestehenden Vertragsbeziehung (einschließlich Saldoforderungen aus einem auf diese Lieferbeziehung beschränkten Kontokorrentverhältnis).

(3) Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Unternehmer bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber - bei Miteigentum von uns an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil - an uns ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z. B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Wir ermächtigten den Unternehmer widerruflich, die an uns abgetretene Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Wir dürfen diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.

(4) Bei Zugriffen Dritter - insbesondere durch Gerichtsvollzieher - auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.

(5) Wenn wir bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - vom Vertrag zurücktreten (Verwertungsfall), sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.


§ 5 CITTI - KUNDENKARTE

(1) Die CITTI-Kundenkarte wird von der CITTI Märkte GmbH & Co. KG, Mühlendamm 1, 24113 Kiel (nachfolgend „wir“, „unser“) herausgegeben und bleibt stets in unserem Eigentum. Die CITTI-Kundenkarte ist kostenlos und kann von jeder voll geschäftsfähigen, natürlichen oder juristischen Person beantragt werden. Sie wird nach Erstellung auf dem Postweg an den Karteninhaber versandt oder kann in dem angegebenen CITTI Markt abgeholt werden.

(2) Die CITTI-Kundenkarte berechtigt den Karteninhaber Vorteile in den CITTI Märkten, insbesondere Rabattvorteile, kostenlose Tragetaschen sowie Ermäßigungen bei Kooperationspartnern in Anspruch zu nehmen.

(3) Die CITTI-Kundenkarte ist nur personengebunden einzusetzen und nicht auf Dritte übertragbar. Falls die CITTI-Kundenkarte dem Karteninhaber abhanden kommt oder er Missbräuche feststellt, hat er dies uns unverzüglich mitzuteilen. Für Schäden, die infolge einer schuldhaft unterbliebenen oder verspäteten Benachrichtigung entstehen, haften wir nur bei Vorsatz oder groben Verschulden.

(6) Das Vertragsverhältnis kann beiderseits ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Die Kündigungserklärung bedarf keiner bestimmten Form.

(7) Nach Vertragsbeendigung ist die Kundenkarte unverzüglich an uns zurückzugeben oder zu vernichten.


§ 6 TICKETVERKAUF ÜBER DIE TICKETCENTER

Soweit wir über unsere Ticketcenter Veranstaltungstickets von Dritten anbieten und verkaufen, treten wir nur als Stellvertreter auf. Ein Vertrag kommt ausschließlich zwischen dem Käufer und dem Veranstalter zustande. CITTI MÄRKTE GmbH & Co. KG übernimmt nur den Verkauf der Tickets für den Veranstalter. Sämtliche Rechte aus diesem Vertrag müssen dem Veranstalter direkt gegenüber geltend gemacht werden. CITTI MÄRKTE GmbH & Co. KG übernimmt keinerlei Haftung oder Gewährleistung für die Durchführung der Veranstaltung. Etwaige Rückabwicklungen von Kartenverkäufen erfolgen ausschließlich direkt über den Veranstalter. 


§ 7 DATENSCHUTZ

(1) Die von dem Kunden auf dem Antragsboden angegebenen Pflichtangaben (Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse) benötigen wir für die Bearbeitung des Antrages, die Aushändigung sowie die weitere Abwicklung (Zusendung der Karte und ggf. Werbung, Mailings).

(2) Der Karteninhaber kann auf dem Antragsformular die Einwilligung zur Verwendung der Kundendaten zu Werbezwecken erteilen. In diesem Fall erhält der Karteinhaber Werbung (z. B. Informationen über Sonderangebote und Rabattaktionen) per Post oder E-Mail (abhängig von der gewählten Art des Kommunikationsmittels). Die Einwilligung kann der Karteninhaber jederzeit, z. B. per Post, gegenüber der CITTI Märkte GmbH & Co. KG, Mühlendamm 1, 24113 Kiel, widerrufen.

(3) Der Verantwortliche für die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten ist die CITTI Märkte GmbH & Co. KG, Mühlendamm 1, 24113 Kiel. Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und verarbeiten diese nur soweit diese für die Erbringung unserer Leistungen bzw. Abwicklung des Vertrages mit Ihnen erforderlich ist.

Um die Sicherheit Ihrer Daten auf unseren Webservern zu gewährleisten und um Bestellprozesse nachweisen zu können, werden auch Nutzungsdaten online erhoben und verarbeitet. Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte unseren ausführlichen Datenschutzhinweisen online unter www.cittimarkt.de/datenschutz.

Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte findet grundsätzlich nur an für bestimmte Bereiche spezialisierte Unternehmen innerhalb unseres (europäischen) Unternehmensverbundes statt, wie es für die Erbringung der geschuldeten Leistungen erforderlich ist.

Wir bedienen uns darüber hinaus zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten zum Teil externer Dienstleister. Wir behalten uns vor, auch Daten zum Zahlungsverhalten im Rahmen der gesetzlichen und datenschutzrechtlichen Zulässigkeit des sog. „Scoring“ zu verarbeiten. Dienstleister, die personenbezogene Daten für uns verarbeiten, wurden von uns sorgfältig ausgewählt und datenschutzrechtlich verpflichtet. Sie werden regelmäßig auf die Einhaltung der Pflichten Ihres Auftragsverarbeitungsvertrages bzw. der gesetzlicher Vorgaben zum Datenschutz kontrolliert.

Soweit wir eine Einwilligung zur Verwendung von Daten von Ihnen einholen sollten, weisen wir darauf hin, dass Sie diese selbstverständlich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen können. Dazu wenden Sie sich bitte an die nachstehenden Kontaktdaten unserer Datenschutzbeauftragten. 

Bei weitergehenden Fragen zum Thema Datenschutz bzw. Erlangung einer Papierversion unserer ausführlichen Datenschutzhinweise wenden Sie sich bitte online oder schriftlich an

CITTI Märkte GmbH & Co. KG
Herrn Datenschutzbeauftragten Rainer Maas
Mühlendamm 1
24113 Kiel
oder an datenschutz@citti.de.


§ 8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechtes oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden Kiel. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

(2) Die Beziehungen zwischen einem Unternehmer und uns unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Soweit der Vertrag, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die Besonderen Verkaufsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Besonderen Verkaufsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

Stand August 2024, CITTI Märkte GmbH & Co. KG