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Gütezeichen Schleswig-Holstein

Qualität und Genuss aus der Region – prämiert mit dem grün-weiß-blauen GZSH-Siegel der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein: Das Gütezeichen steht seit über 50 Jahren für „Geprüfte Qualität Schleswig-Holstein“. Nur regionale Produkte, die höchste Anforderungen an Qualität und Geschmack erfüllen, werden mit diesem Siegel ausgezeichnet.


Unsere GZSH-Partner

Fleisch & Wurstwaren
Böklunder 
Hareico
Dölling
Landschlachterei Burmeister 
Hansen 
Kokländer (Markeruper)
Grömitzer Katenräucherei
Pfeifer 
Grander Katenschinken
Woelke 
Susländer

Eier
Grömitzer Hühnerhof
Frank Jessen

Molkereiprodukte
Meierei Horst
NordseeMilch
Hof Berg
Hof Backensholz 
Käsehof Biss
Hofkäserei Dannwisch
Landkäserei Holtsee 
Meierhof Möllgaard 
Meierei Nordweide
Meierei Ostenfeld 
Meierei Sarzbüttel
Insel Käserei Pellworm

Fisch & Feinkost
Fischzucht Reese 
Dittmeyer’s Austern Compagnie
GOSCH Sylt
Henning Plotz
Neue Mayo Feinkost
Förde Garnelen

Gemüse
Kohlosseum
Linnauer Ackerfrüchtchen

Honig
Familienimkerei Butenschön

Brot
Bäcker Bachendorf

Spirituosen
Bartels-Langness
Waldemar Behn
August Ernst
Spitzmund 

Bier
Privatbrauerei Sauer & Hartwig

Säfte
Steinmeier Süßmosterei


Der Weg zum Gütezeichen

1. Antrag stellen

1. Antrag stellen

Das Unternehmen stellt für sein Produkt, das er auszeichnen lassen möchte, einen Antrag beim Qualitätsausschuss der Landwirtschaftkammer Schleswig-Holstein.

2. Betrieb prüfen

2. Betrieb prüfen

Das Unternehmen wird überprüft – dabei steht das Qualitätsmanagement im Vordergrund. Erfüllt es die Bedingungen für ein Qualitätsprodukt?

3. Produkt prüfen

3. Produkt prüfen

Stimmen die Bedingungen, wird das Produkt auf Herz und Nieren geprüft. Von der Herkunft der Rohstoffe über die Bestimmung der analytischen Werte bis hin zur Sensorik.

4. Siegel verleihen

4. Siegel verleihen

Bei "Spitzenqualität" wird es dem unabhängigen Gremium des Qualitätsausschusses bei der Landwirtschaftskammer SH vorgestellt. Für eine Verleihung wird die Mehrheit der Stimmen benötigt.

5. Laufend kontrollieren

5. Laufend kontrollieren

Die Qualität der GZSH-Produkte wird auch nach der Verleihung durch unangekündigte, regelmäßige Kontrollen durch unabhängige Prüfungsinstitute sichergestellt.